Ganz unterschiedliche Begriffe werden für die Gewichtsangaben von Fahrzeugen benutzt: 1. Das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeugs ohne Fahrer ist das Leergewicht. Bei Nutzfahrzeugen wird ein Gewicht von pauschal 75 Kilogramm für den Fahrer hinzugerechnet. 2. Die Differenz zwischen dem Leergewicht und dem höchstens zugelassenen Gesamtgewicht nennt man Zuladung. 3. Das Maximum, was ein Fahrzeug wiegen darf, ist das zulässige Gesamtgewicht – also Leergewicht nebst Zuladung und die mitfahrenden Personen. 4. Das limitierte Gewicht bei der Verwendung von Dachgepäckträgern oder Dachboxen ist die Dachlast. Sie sollte zwischen 50 und maximal 100 Kilogramm liegen. Ist das Gewicht der Dachlast höher, könnte das die Fahreigenschaften des Fahrzeugs negativ beeinflussen und gefährliche Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben. Die Dachträger könnten brechen oder bei enormer Überlastung sogar ausreißen. 5. Die höchste vertikale Gewichtsbelastung der Anhängerkupplung eines Fahrzeugs ist die Stützlast. Sie beträgt etwa 50 bis 75 Kilogramm und unterscheidet sich nach Art des Fahrzeugs geringfügig.

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