An den Seitenwänden der Reifen sind Dimensionsvermerke aufgeführt. Sie informieren über die Bauart, Größe, Höchstgeschwindigkeit und maximale Traglast. Mit welchen Reifen ein Fahrzeug bestückt werden darf, steht im Fahrzeugschein oder auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Beispielsweise steht auf einem Reifen die Bezeichnung „195/50 R 15 82 V“ – das bedeutet folgendes: • 195 Millimeter Reifenbreite • 50 ist der Reifenquerschnitt – das ist die Proportion der Höhe zur Breite • R bedeutet Radialbauweise – es handelt sich um einen Gürtelreifen • 15 beziffert den Innendurchmesser des Reifens, auch Felgendurchmesser, der in Zoll angegeben wird • 82 ist die Tragfähigkeitskennzahl, auch Load-Index (LI) genannt, – es ist eine „Kennzahl“, die nicht direkt die Tragfähigkeit beziffert • V steht für den Speed-Index oder auch Geschwindigkeitsindex – bedeutet in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit bis 240 Stundenkilometer

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