Reifen ohne diese S-Kennung werden seit dem 1. Oktober 2009 nicht mehr im Verkauf angeboten. Die Bezeichnung verifiziert die Reifen dahingehend, dass sie niedrige Abrollgeräusche erzeugen – übrigens, das „S“ bedeutet „Sound“. Eine Übergangsregelung erlaubt es den Reifenhändlern, auch nach dem Zeitlimit, Reifen ohne die „S-Kennzeichnung“ anzubieten. Bedingung ist der Besitz einer Urkunde der Typgenehmigungsbehörde, in der versichert wird, dass die Abrollgeräusche der nicht gekennzeichneten Reifen den Vorschriften entsprechen. Die Kennungspflicht galt erst mal nur für Reifen, die 185 Millimeter breit sind. Für Reifen, die 185 bis 205 Millimeter breit sind, war der Stichtag der 01. Januar 2010 und für Breitreifen ab 215 Millimeter der 01. Januar 2011.

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