Das Profil, das sich in der Mitte der Lauffläche eines Reifens befindet, nennt man Hauptprofil. Dort befinden sich auch die sogenannten Verschleißanzeiger oder Abnutzungsindikatoren, an denen man die Profiltiefe ablesen kann. Die gesetzliche Vorschrift nach § 36 der StVO besagt, dass eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten werden darf! An den Abnutzungsindikatoren, das sind Stege in den Profilrillen, kann man den Zustand der Profiltiefe feststellen. Die Bezeichnung „TWI“, kleine Dreiecke oder Firmensymbole auf den Reifenschultern weisen darauf hin, wo sich diese Abnutzungsindikatoren befinden. Sind diese Stege markant erkennbar und auf gleicher Ebene mit dem anderen Reifenprofil, so ist die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern eindeutig erreicht.

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