An den Seitenwänden der Reifen sind Dimensionsvermerke aufgeführt. Sie informieren über die Bauart, Größe, Höchstgeschwindigkeit und maximale Traglast. Mit welchen Reifen ein Fahrzeug bestückt werden darf, steht im Fahrzeugschein oder auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Zulassungsbescheinigung Teil I von Oktober 2005 vermerkt nur noch eine Reifendimension. Andere Auswahlmöglichkeiten für die Bereifung findet man in den CoC-Unterlagen (Certification of Conformity/EG Übereinstimmungsbescheinigung). Es besteht aber die Möglichkeit einiger Ausnahmen. Fahrzeuge, bei denen Reifen der Serie 82 gefordert werden, können beispielsweise auch die der Serie 80 verwenden. Dies geht aus einer Verkehrsblattverlautbarung hervor; Begründung: die Reifen haben fast die gleichen Abmessungen. Sind die Angaben zu Geschwindigkeit und Tragfähigkeit in den Unterlagen gleich oder höher beziffert, ist eine Änderung oder Ergänzung im Fahrzeugschein nicht erforderlich. Diese Ausnahme ist auch umgekehrt gestattet. Reifen der Serie 82 dürfen, anstatt Reifen der Serie 80, verwendet werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat das im Jahr 1990 im § 36 StVZO festgeschrieben.
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