Nach § 36 StVZO Punkt 4 (Reifenbezeichnung) sowie der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung" ist vorgeschrieben, dass Reifen (Luftreifen) an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 Stundenkilometern mit nachfolgend aufgeführten Kennzeichnungen versehen sein müssen. Außer der Fabrik- oder Handelsmarke: • Reifengröße, • Reifenbreite, • Nennquerschnittsverhältnis, • Felgennenndurchmesser, • Reifenbauart, • Tragfähigkeit, • Geschwindigkeitskategorie, • Herstellungsdatum oder auch Reifenerneuerungsdatum, • Tubeless, • M+S (M&S, M.S.), • Reinforced Hier ein Beispiel: 225/60 R 15 96 W • 225 ist die Breite des Reifens in mm • 60 ist das Verhältnis der Höhe zur Breite des Reifens in Prozent • R ist die Kennzeichnung der Bauart (radial) • 15 gibt den Felgendurchmesser in Zoll an • 96 ist die Kennzahl für die Tragfähigkeit des Reifens • W ist eine Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse – „W“ steht hier für eine Höchstgeschwindigkeit von 270 Stundenkilometern Das Alter des Reifens wird mit der Fertigungswoche und dem Fertigungsjahr angegeben. Das steht hinter dem Kürzel „DOT“. Es ist das Akronym für das Verkehrsministerium der USA –Department Of Transportation. Der DOT-Standard wird in vielen Staaten der Welt vom Gesetz vorgeschrieben und ist die Kennzeichnung für den Handel mit Reifen. Mit der DOT-Kennzeichnung ist das USA-Gesetz FMVSS 119 erfüllt und bestätigt. Einige Fakten zum Herstellungsdatum: • Der Reifen wird mit einem Code beschriftet, der das Herstellungsdatum angibt. • So bedeutet zum Beispiel „327“, die 32. Woche des Jahres 1997. • Zur Unterscheidung der Jahreszahlen haben viele Reifenproduzenten für den Herstellungszeitraum von 1990 bis 1999 dazu ein Dreieck hinter die DOT-Nummer gesetzt. • Seit dem Jahr 2000 wird die Bauwoche und das Baujahr eines Reifens durch einen vierstelligen Code gezeichnet. Die letzten vier Ziffern geben die Bauwoche und das Baujahr des Reifens an. Der Code „1602“ bedeutet zum Beispiel, dass der Reifen in der 16. Woche des Jahres 2002 produziert wurde. Winter- und Allwetterreifen müssen noch durch die Bezeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) gekennzeichnet werden. Runderneuerte Reifen sind mit der Aufschrift "runderneuert", "retread" oder "retreaded" zu kennzeichnen. Die Datumszeichnung der Runderneuerung ist wie beim Herstellungsdatum zu handhaben. Laufrichtungsgebundene Reifen sind beispielsweise mit Kennzeichnungen wie „E-Nummern“ versehen. Sie erfüllen die europäischen Richtlinien und sind genehmigungspflichtig. Beispielsweise „E4“ - die Ziffer bezeichnet das Land, in dem die Prüfung durchgeführt wurde: „4“ steht für die Niederlande. Seit Oktober 1998 dürfen in Deutschland produzierte Reifen nur noch mit dieser E-Nummer verkauft werden. Haben Reifen, die auf ein Fahrzeug montiert sind, nicht diese Kennzeichnung, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis gegenstandslos. Mit welchen Reifen ein Fahrzeug bestückt werden darf, steht im Fahrzeugschein oder auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
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