Das Reifenprofil, vor allem die Tiefe der Profilrillen, ist ausschlaggebend für die Sicherheit eines Fahrzeugs. Speziell bei unberechenbarem Fahrbahnzustand, der bei Winterwetter oft sehr nass oder mit Schneematsch bedeckt ist, kann ein gutes Reifenprofil hilfreich sein, Unfälle zu vermeiden. Neureifen von Personenkraftwagen haben eine Profiltiefe von etwa acht Millimeter. Die gesetzliche Vorschrift nach § 36 der StVO besagt, dass eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten werden darf! An den Abnutzungsindikatoren, das sind Stege in den Profilrillen, kann man den Zustand der Profiltiefe feststellen. Die Bezeichnung „TWI“ auf den Reifenschultern weist darauf hin, wo sich diese Abnutzungsindikatoren befinden. Sind diese Stege markant erkennbar und auf gleicher Ebene mit dem anderen Reifenprofil, so ist die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern eindeutig erreicht. Um die Sicherheit des Fahrzeugs zu garantieren, sollten Reifen rechtzeitig erneuert werden. Eine anerkannte Faustregel benennt hier Profiltiefen: Sommerreifen 2 mm, Breitreifen 3 mm und Winterreifen 4 mm. Fahrzeughalter, die ihre Reifen bis an die Grenze der Mindestprofiltiefe benutzen, setzen den Versicherungsschutz aufs Spiel, obwohl sie nicht ausdrücklich gegen die gesetzlichen Vorschriften handeln!
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