Ist auf einem Reifen das englische Wort „regroovable“ zu lesen, dann ist das sogenannte „Nachschneiden“ des Reifens möglich und gestattet. Frage: Was damit gemeint? Antwort: Es kann und darf eine Vertiefung der Rillen im Reifenprofil vorgenommen werden! Etwas eingeschränkt ist diese Möglichkeit schon – es ist gesetzlich nur für Reifen von Nutzfahrzeugen gestattet (nicht für Pkw und Krad). Der Vorteil, wenn bei einem Reifen die Profilrillen fachgerecht nachgeschnitten werden, liegt auf der Hand. Die Laufzeit verlängert sich beachtlich. Die Reifen sind vom Produzenten selbstverständlich so konzipiert, dass das Nachschneiden kein Sicherheitsrisiko mit sich bringt. Deren Instruktionen müssen vom ausführenden Fachmann exakt eingehalten werden.
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