Die Fahrzeugproduzenten reglementieren mit der Reifen-Fabrikatsbindung, dass für ihre Fahrzeugmodelle nur die, von ihnen zugelassenen, Reifenfabrikate verwendet werden. So müssen beispielsweise für Fahrzeuge, die mit sehr hoher Geschwindigkeiten fahren können, sogenannte W- oder ZR-Reifen verwendet werden. Im Kraftfahrzeugschein werden alle Reifenfabrikate und Reifentypen, die der Fahrzeugproduzent zulässt, vermerkt. Auch bei einer eventuellen Umrüstung des Fahrzeugs wird das im Rädergutachten festgehalten. Seit dem Jahr 2000 wurde die Reifenfabrikatsbindung für Pkw-Reifen jedoch aufgehoben. Das heißt, jedes Reifenfabrikat ist, unabhängig vom Eintrag im Kraftfahrzeugschein, zugelassen. Diese Tolerierung gilt aber nicht für ZR-Reifen, für die weiterhin die Freigabe des Produzenten und der Vermerk in den Fahrzeugpapieren erforderlich ist.
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